Fahrschule Ingo Krangemann
Vorderster Berg 1
66333 Völklingen
Tel. 0160 / 8984244
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Berufskaftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Alle Busfahrer/innen, die Ihre Fahrerlaubnis Kl.D1, D1E, D oder DE nach dem 09.09.2008 und alle LKW-Fahrer/innen, die Ihre Fahrerlaubnis Kl.C1, C1E, C oder CE nach dem 09.09.2009 erworben haben, müssen zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Grundqualifikationsnachweis erbringen, wenn sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen wollen.
Es gibt nun 3 Möglichkeiten die Grundqualifikation nachzuweisen:
- Durch einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten.
- Durch eine erfolgreich abgelegte Grundqualifikationsprüfung vor der IHK. Diese Prüfung vor der IHK umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Für die Zulassung zur Grundqualifikationsprüfung ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis erforderlich.
- Durch eine erfolgreich abgelegte beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der IHK. Diese Prüfung vor der IHK umfasst einen theoretischen Teil. Voraussetzung für die Zulassung zur beschleunigten Grundqualifikationsprüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang in Theorie und Praxis bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Der Unterricht umfasst 140 Zeitstunden incl. 10 Fahrstunden à 60 Minuten. Bei den Umsteigern (von LKW auf Bus oder umgekehrt) sind es 35 Zeitstunden incl. 2,5 Fahrstunden à 60 Minuten.
Die Orientierungsrahmen der DIHK für die Prüfung Güterverkehr und die Prüfung Personenverkehr bieten einen guten Einblick in die Inhalte.
Für alle Busfahrer/innen, die Ihre Fahrerlaubnis Kl.D1, D1E, D oder DE vor dem 09.09.2008 erworben haben und alle LKW-Fahrer/innen, die Ihre Fahrerlaubnis Kl.C1, C1E, C oder CE vor dem 09.09.2009 erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation nachzuweisen.
Die erfolgreich abgelegte (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. der Nachweis der Weiterbildung werden im EU-Kartenführerschein durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 dokumentiert.