Fahrschule Ingo Krangemann

Vorderster Berg 1
66333 Völklingen

Tel. 0160 / 8984244

E-Mail: fahrschule-krangemann@web.de

Der Führerschein – Antrag

Nach der Anmeldung bei der Fahrschule sollte baldmöglichst (frühestens allerdings 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters) der amtliche Führerscheinantrag gestellt werden. Welche Dokumente Sie zur Beantragung benötigen, haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst.

Das Antragsformular erhalten Sie direkt in der Fahrschule. Die jeweils zuständige Meldebehörde (örtliches Einwohnermeldeamt) nimmt den Antrag entgegen, prüft die Angaben und leitet ihn dann an die Führerscheinstelle weiter. Erst wenn der Prüfauftrag danach wieder bei der Fahrschule landet, ist es möglich einen oder beide Prüfungsteile (Theorie & Praxis) zu absolvieren.

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S, L und T eine Sehtest-Bescheinigung
  • Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ein ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung sowie die Sehleistung
  • Den Nachweis über die -Erste Hilfe Schulung-
  • Ein aktuelles Passbild (Halbprofil, keine Kopfbedeckung, 35×45 mm) für den Führerschein
  • Bei Beantragung BF17 müssen die Begleitpersonen mit ihrem Personalausweis persönlich erscheinen
  • Eine Ausnahme ist der Mofa-Führerschein, bei dem kein separater Antrag erforderlich ist. Es genügt, bei der Prüfung ein Lichtbild, den Personalausweis oder Pass und die Ausbildungsbes­cheinigung der Fahrschule vorzulegen.

Geben Sie den Führerscheinantrag schnellstmöglich ab.
Die Bearbeitungszeit der Behörde liegt zwischen 3 bis 6 Wochen, manchmal dauert es noch länger.