Fahrschule Ingo Krangemann

Vorderster Berg 1
66333 Völklingen

Tel. 0160 / 8984244

E-Mail: fahrschule-krangemann@web.de

Führerscheinklassen im Überblick

Klasse / Mindestalter

Mofa / 15

maximal 25 km/h, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor


Moped – AM / 16

KRAFTRÄDER / FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

maximal 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor max 4 kW

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTFAHRZEUGE bis 45 km/h

Fremdzündungsmo­toren bis 50 ccm andere Verbrennungsmotoren bis max 4 kW Elektromotoren bis max 4 kW vierrädrige Leichtkraftfah­rzeuge bis max 350 kg


125-er – A1 / 16

LEICHTKRAFTRÄDER

bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Leistungsgewicht max 0,1 Kw/kg


begrenztes Motorrad – A 2 / 18

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

bis 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von max 0,2 kW/kg

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführer­schein).


offenes Motorrad – A U / 24 ( 20 Jahre beim Aufstieg von A2)

SCHWERE KRAFTRÄDER

über 35 kW Motorleistung oder einer Leistung von mehr als 0,2 kW/kg

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführer­schein).


PKW – B / 18 (BF 17)

Kraftwagen bis 3,5 t und max 8 Sitzplätzen plus Fahrer

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t .

PKW mit Anhänger – B96 / 18

Diesen speziellen Anhängerführer­schein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summen der Gesamtmassen von PKW und Anhänger größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.


PKW mit Anhänger – BE / 18

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max 3500 kg betragen.


LKW – C / 21 ( 18 Jahre bei spezifischer Berufsausbildung )

Kraftwagen über 3,5 t (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg

( Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. )


LKW mit Anhänger – CE / 21 ( 18 Jahre bei spezifischer Berufsausbildung )

Kraftwagen über 3,5 t (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg


Bus – D / 21

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg

( Mindestalter 18 Jahre nur im Rahmen der Berufskraftfah­rerausbildung. Bei der gewerblichen Personenbeförderung sind außerdem die Mindestaltersgren­zen des Berufskraftfah­rerqualifikati­onsgesetzes zu beachten. )


Bus mit Anhänger – DE / 21

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg


kleine Traktoren – L / 16

Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwin­digkeit 25 km/h)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger

Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger


Traktoren – T / 18

Traktor über 40 km/h bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Sonderregelung möglich – Mindestalter 16, aber dann nur bis 40 km/h