Fahrschule Ingo Krangemann

Vorderster Berg 1
66333 Völklingen

Tel. 0160 / 8984244

E-Mail: fahrschule-krangemann@web.de

Weiterbildungsan­gebote

Für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis (Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE) benötigen Sie regelmäßige Weiterbildungen. Wir bieten alle notwendigen Module nach §5 BKrFQG an.

Betroffen von der aktuellen Regelung sind Sie als:

Fahrer im Güter- und Personenverkehr über 3,5t und/oder Beförderung von mehr als 8 Personen, sofern sie

Das BKrFQG enthält in § 1 Abs. 2 Ausnahmen für verschiedene Beförderungsfälle, deren Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs im Regelfall derart gering einzuschätzen ist, dass die Vorschriften des Gesetzes hierauf keine Anwendung finden sollen. Die Ausnahmetatbestände sind restriktiv auszulegen.
(Auszug aus den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfah­rerqualifikati­onsrecht (gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifikation­sgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV))(Stand Juni 2014))

Keine Anwendung finden die Vorschriften des BKrFQG auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen:




Weiterbildungsmo­dule

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungsein­heiten von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt werden.

Die Weiterbildung kann sowohl in bis zu fünf einzelnen Ausbildungsein­heiten innerhalb von fünf Jahren als auch als Blockausbildung an aufeinanderfol­genden Tagen absolviert werden.

Eine Durchführung der Weiterbildung als webbasierte Schulung (Internet-Schulung) ist nicht zulässig.

Die Anrechnung anderer Schulungen auf die Weiterbildung (bspw. Gefahrgut, Stapler, Tank) ist nicht möglich.

Die Weiterbildung muss in deutscher Sprache erfolgen.




Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Berufskraftfahrer-Qualifizierung.